Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.
Auch Krankentransport nach Hause ist versichert
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.
Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, außerdem die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.
Die Auslandreise-Krankenversicherung können Sie als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.