Maximale Deckung
Auch wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt: Vereinbaren Sie am besten die maximal mögliche Deckung.
Als Ergänzung empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Police. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch. Vollkaskoversicherungen bezahlen darüberhinaus auch die eigenen Unfallschäden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie im Ausland bei einem Autounfall geschädigt wurden und der entstandene Schaden vom Verursacher nicht ordnungsgemäß reguliert wird.
Grundsätzlich dabei haben sollten Sie bei jeder Auslandsfahrt die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis und einen „europäischen Unfallbericht“, der Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen bereitstellt.
Preisgünstig und hilfreich: der Autoschutzbrief
Ebenfalls nützlich und preisgünstig zu haben ist ein Autoschutzbrief. Bei Unfall oder Panne ersetzt er innerhalb bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für Bergung, Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs, für den Versand von Ersatzteilen, für den Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers, für notwendige Übernachtungen und gegebenenfalls für einen Mietwagen.
Autoschutzbriefe erhalten Sie bei allen deutschen Kraftfahrzeugversicheren und bei den Automobilclubs.
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.