Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.
Die Reisegeepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.
Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten
In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.
Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.