
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Lückenloser Schutz
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.