Blickpunkt Finanz GmbH in  Lauf a. d. Pegnitz
Sonderkündigung bei Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung

 

"Private Krankenversicherung"

Sonderkündigungsrecht besteht im Falle einer Beitragserhöhung

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Wie kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?

Kündigung durch den Versicherten

Privatversicherte können ihre Kranken- und Pflegeversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder zu einem anderen Zeitpunkt endet, steht in den Versicherungsunterlagen. Wurde zu Versicherungsbeginn eine Mindestvertragsdauer vereinbart, kann allerdings nicht vor deren Ablauf gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Falle einer Beitragserhöhung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.

Außerordentliche Kündigung: Wer hat Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu und sie können außerordentlich kündigen. In diesen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht bei privaten Versicherungen:

  • Erhöhung der Beiträge 
  • Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse (unter 55 Jahre):
    • Versicherungspflicht in der GKV: Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze = Einkommen von 66.600 Euro brutto pro Jahr ab 2023 (Angestellte werden sofort versicherungspflichtig und kann innerhalb 3 Monate rückwirkend kündigen.)
    • Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung der GKV (auch noch nach dem 55. Lebensjahr): Einkommen jedoch noch höher als 485 Euro im Monat sein.)
    • Arbeitslosigkeit und Empfang von ALG I
  • Wegzug ins Ausland
  • Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. als Polizist, Justizvollzugsbeamtin oder Soldat)
  • Rücktritt vom Vertrag mit dem Versicherer (innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss)

Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist unter Umständen verkürzt. Die Kündigungsfrist unterscheidet sich dabei je nach Grund (z.B. Beitragserhöhung, Wechsel in GKV) für die außerordentliche Kündigung beim Krankenversicherer.


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