Wir prüfen für Sie die anstehende Beitragsanpassung.
"Private Krankenversicherung"Sonderkündigungsrecht besteht im Falle einer Beitragserhöhung
|
Kündigung durch den Versicherten
Privatversicherte können ihre Kranken- und Pflegeversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder zu einem anderen Zeitpunkt endet, steht in den Versicherungsunterlagen. Wurde zu Versicherungsbeginn eine Mindestvertragsdauer vereinbart, kann allerdings nicht vor deren Ablauf gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Falle einer Beitragserhöhung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu und sie können außerordentlich kündigen. In diesen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht bei privaten Versicherungen:
Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist unter Umständen verkürzt. Die Kündigungsfrist unterscheidet sich dabei je nach Grund (z.B. Beitragserhöhung, Wechsel in GKV) für die außerordentliche Kündigung beim Krankenversicherer.
Wir prüfen für Sie die anstehende Beitragsanpassung.
Wir sprechen mit Ihnen unser Ergebnis der Überprüfung durch.
Wir arbeiten für Sie an einer Lösung und präsentieren Ihnen unseren Lösungsvorschlag.
Schön, dass Sie hier sind!Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns beraten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und finden Sie gemeinsam die beste Finanz- & Versicherungslösung für Sie. Als Finanz- & Versicherungsmakler in Lauf ad Pegnitz sind wir immer für Sie da, um Ihnen den Schutz zu bieten, den Sie verdienen. Famiele ist für uns als kleines Unternehmen sehr wichtig, wir beraten ganzheitlich und das ganze mit viel Herz! Ihr zuverlässiger Finanz-& Versicherungsmakler in Lauf ad Pegnitz. Hans-Jürgen Oertel
|