Einhaltung der Fürsorgepflicht nach § 17 SGB V
Unterstützung bei der Erfüllung von Schutzpflichten nach § 618 BGB
Rechtskonforme Versicherungslösungen – weltweit!
Weltweite Netzwerke und Partner
Sie haben Mitarbeitende, die als Expatriates (Expats) beruflich im Ausland eingesetzt sind? Oder Mitarbeitende, die als Inpatriates (Inpats) aus einer ausländischen Zweigstelle nach Deutschland kommen? Vielleicht ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden das Homeoffice aus dem Ausland? Dann ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber ein paar Dinge beachten, um sich vor hohen Kosten zu schützen.
Anders als bei privaten Urlaubsreisen ist bei Entsendungen ins Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht (§ 17 SGB V), für Behandlungskosten aufzukommen. Das gilt auch für mitreisende Familienangehörige. Je nach Land und Schwere der Krankheit können schnell hohe Summen fällig und gegebenenfalls ein teurer Krankenrücktransport notwendig werden. Die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung der Mitarbeitenden ist hier leider bei weitem nicht ausreichend. Und auch das Angebot, Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten zu lassen (Stichwort Workation), birgt ebenfalls ein finanzielles Risiko.
Hinzu kommt, dass es mit der Absicherung der Kosten allein nicht getan ist. Im Ausland sind besondere Services gefragt, z. B. die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus. Aber auch auf den ersten Blick banale Dinge wie eine mehrsprachige Telefonhotline, die 24/7 zur Verfügung steht, sind enorm wichtig. Darüber hinaus haben die Erfahrungen während der Pandemie die Services noch weiter in den Fokus gerückt. Von besonderer Bedeutung sind hier z. B. die Videosprechstunde und Textchatoptionen.
Eine gute Lösung bieten hier spezielle Auslandstarife im Rahmen einer Auslandskranken-Gruppenversicherung an, wie sie etwa die Hallesche mit „Hi.World“ im Portfolio hat. Solche Tarife sichern eine umfassende medizinische Versorgung mit einem 24h-Service in 25 Sprachen und vielen weiteren Extras. Ein Rundum-Sorglos-Paket – sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch für Ihre Mitarbeitenden.
Einhaltung der Fürsorgepflicht nach § 17 SGB V
Unterstützung bei der Erfüllung von Schutzpflichten nach § 618 BGB
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Keine Wartezeiten und Einschluss von Vorerkrankungen
Mitversicherung von Ehegatten, Lebensgefährten und Kindern
Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses
Portale und Apps zur digitalen Verwaltung und Information
Sie möchten als Arbeitgeber noch flexibler wahrgenommen werden und Ihren Mitarbeitenden ermöglichen, aus dem Ausland zu arbeiten? Ein Krankheitskostenrisiko möchten Sie aber nicht eingehen? Das lässt sich kinderleicht umsetzen – z. B. mit dem Tarif Hi.Traveller der Hallesche. So sind Ihre Mitarbeitenden im Ausland umfangreich versichert – egal, von wo aus sie arbeiten.
Hans-Jürgen Oertel & Team
Blickpunkt Finanz GmbH
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